AGBs
Die rechtliche Grundlage für Geschäfte mit der BRAINSTREAM GmbH finden Sie hier.Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen der Brainstream GmbH.
2.
Diese Bedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehungen, ohne
dass wir ausdrücklich darauf Bezug nehmen müssen.
3.
Jede Abweichung von diesen Verkaufsbedingungen bedarf der Schriftform. Sie wird
erst wirksam, wenn wir eine entsprechende schriftliche Erklärung abgegeben
haben.
4. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam, es sei denn,
sie sind entsprechend Nr. 3 schriftlich abgefasst.
5.
Alle Informationen, die zu einer schnellen und rationellen Abwicklung eines
Vertrages notwendig sind, werden auf Datenträgern erfasst und gespeichert.
II. Angebote
1. Unsere Angebote sind, soweit sie nicht als „fest“
bezeichnet sind, freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme.
2. Unsere Angebote beziehen sich auf die jeweils
geltenden Preislisten, Kataloge und Prospekte.
3. Aufträge werden für uns grundsätzlich erst
verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt sind.
4. Mit Bestätigung des Auftrages kommt ein Vertrag
entsprechend dieser Verkaufsbedingungen zustande.
5. Die Frist beginnt mit Datum dieser schriftlichen
Bestätigung.
6. Die Einhaltung der Frist setzt die Vornahme aller etwa
notwendigen Mitwirkungshandlungen seitens des Käufers voraus, sowie die
Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und anderen Verpflichtungen des
Käufers. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so kann die
Frist angemessen verlängert werden.
7. Die Frist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem
Ablauf die Ware unser Werk verlassen hat bzw. als versandbereit gemeldet ist.
III.
Preise und Lieferfristen
1. Die Preise richten sich nach den geltenden Preislisten.
Für die Berechnung gilt grundsätzlich der am Tag der Auftragsbestätigung
aktuelle Preis. Tritt zwischen unserer Auftragsbestätigung und dem Tage der
Lieferung eine Änderung der Preisgrundlagen ein, so sind wir berechtigt, die
vereinbarten Preise entsprechend anzupassen. Die Preiserhöhung tritt in Kraft,
sobald wir sie dem Käufer schriftlich mitgeteilt haben und dieser sie nicht
innerhalb von 10 Tagen seit Erhalt der Mitteilung abgelehnt hat. Mit der
Ablehnung wird der nach II.4 zustande gekommene Vertrag aufgelöst.
2. Wir berechnen pro Lieferung innerhalb Deutschlands
eine Versandkostenpauschale. Bei Lieferungen in das Ausland gilt Lieferung ab
Werk inklusive Verpackung.
3. Für Art und Umfang der Lieferung sind die beiderseitig
übereinstimmenden schriftlichen Erklärungen ausschlaggebend.
4. Liefertermine bedürfen unserer schriftlichen
Bestätigung.
5. Die Lieferfrist ist angemessen zu verlängern, wenn wir
durch Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder andere
unvorhergesehene Umstände, die nicht in unserem Einflussbereich liegen,
gehindert sind, fristgerecht zu liefern.
6. Wird die Lieferzeit aus anderen als den in Nr. 5
genannten Gründen nicht eingehalten und geraten wir durch Mahnung, angemessene
Fristsetzung und Ablehnungsdrohung in Verzug, so kann der Käufer vom Vertrag
zurücktreten. Die Geltendmachung von jeglichen Schadensersatzansprüchen ist
ausgeschlossen, soweit unsererseits nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
gegeben ist.
7. Teillieferungen sind zulässig.
8. Wird die Lieferung durch den Käufer zu vertretende
Umstände verzögert, sind wir berechtigt, nach angemessener Nachfrist über die
Ware zu verfügen und den Käufer nach verlängerter Frist zu beliefern. Unsere
gesetzlichen Rechte aus Annahmeverzug bleiben unberührt.
9. Vom Besteller versehentlich falsch oder zu viel
bestellte Ware sowie Restposten können nicht zurückgenommen werden.
10. Das Recht des Käufers, bei Ablauf jeder uns
eingeräumten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Dies gilt
nicht, wenn Teillieferungen angenommen wurden.
IV. Verpackung
Die Verpackung wird nicht zurückgenommen, sofern nicht
eine Sonderregelung besteht.
V. Versand & Gefahrenübergang
1. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers.
2. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der
jeweiligen Lieferung an den Kunden über. Verzögert sich die Absendung infolge
irgendwelcher Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr am
Tage der Versandbereitschaft der Ware auf den Käufer über.
3. Wenn Ware beim Transport beschädigt wird, haften wir
nur für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung entstanden sind.
VI. Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne jeden Abzug eingehend beim Lieferanten zu bezahlen. Bei
Zahlung per Bankeinzug gewähren wir 2% Skonto. Hierbei wird von uns 7 Tage nach
Rechnungsdatum abgebucht. Verzugszinsen werden mit 2% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
2. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist tritt stets
Verzug ein, ohne vorherige Mahnung. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist von 4
Wochen oder bei Nichteinlösung von Schecks oder Lastschriften tritt auch für
alle unsere sonstigen Forderungen aus unseren Geschäftsbeziehungen sofortiger
Verzug ein.
3. Verzugszinsen: Jede Zahlungsverzögerung berechtigt uns
zur Berechnung von Zinsen zuzüglich Provision in jeweils banküblicher Höhe. Die
Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
4. Schecks gelten erst mit deren Einlösung als erfüllt,
ohne dass wir eine Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung oder
Protesterhebung haben.
5. Zahlungsverzug: Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei
allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die Lieferung der Ware erfolgt stets unter
Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit folgenden Bedingungen:
a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis
sämtliche unserer Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung,
einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder
später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Wir sind berechtigt, die
Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. In
der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, solange
dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt ist.
b) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum
noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Er
ist insbesondere verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer-
und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wenn Wartungsarbeiten
durchgeführt werden müssen, hat dies rechtzeitig auf Kosten des Bestellers zu
geschehen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der
Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte
Gegenstand gepfändet oder sonstigen Zugriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit
der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den
uns entstandenen Ausfall.
c) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des
Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller
schon jetzt in Höhe des von uns gestellten Faktura Endbetrages (inklusive
Mehrwertsteuer) an uns ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die
Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Der Besteller bleibt
zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere
Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden
jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen
Zahlungspflichten aus den vereinbarten Erlösen nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
VIII. Gewährleistung
Wir gewährleisten die Eigenschaften der
Liefergegenstände, wie sie in den Produktinformationen angegeben sind.
Abweichungen in Maßen, Inhalten, Gewichten und in Farbtönen, die sich im Rahmen
der handelsüblichen Toleranz bewegen, sind keine Mängel.
1. Geltendmachung von Mängeln
a) wegen fehlender Ware sind sofort nach dem Empfang der
beanstandeten Lieferung geltend zu machen.
b) wegen verdeckter Mängel hinsichtlich zugesicherter
Eigenschaften müssen sofort nach ihrer Entdeckung geltend gemacht werden.
Folgeschäden sind uns spätestens innerhalb von 2 Wochen, nachdem sie entdeckt
wurden oder hätten entdeckt werden können, zu melden.
c) wegen offensichtlicher Mängel sind sofort und vor
Verarbeitung der Ware geltend zu machen.
2. Ausgelieferte Warensendungen sind auf jeden Fall vom
Käufer anzunehmen. Beanstandete und zur Verfügung gestellte Warensendungen sind
vom Käufer bis zur endgültigen Klärung der Reklamation sachgemäß einzulagern
und vor Schäden zu bewahren.
3. Voraussetzung für jede Ersatzleistung ist der Nachweis
über ordnungsgemäße Behandlung und sachkundige Verarbeitung der gelieferten
Ware. Wird die Ersatzlieferung unmöglich aus von uns zu vertretenden Gründen,
so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
IX. Teilnichtigkeit
Bei Unwirksamkeit oder Anfechtbarkeit einer dieser AVK
bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam und unverbindlich.
X. Erfüllungsort
Erfüllungsort für
Lieferung, Zahlung und Gerichtsstand ist Detmold. Es gilt deutsches Recht.
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